Verein der Hundefreunde Gerlingen e.V.

Herzlich Willkommen beim VdH Gerlingen

Unser Verein wurde am 9. Mai 1958 gegründet. Bei uns dabei sein heißt, Spiel, Spaß, Sport und Erziehung ohne Zwang erleben. Mensch und Hund gemeinsam - als Team.

 

Ob Rassehund oder Mischling, ob groß oder klein, alle sind bei uns Herzlich Willkommen.

Mitmachen bedeutet auch viel lernen. Der Hund ist ein sozial geprägtes Lebewesen und wird daher zusammen mit seinem Menschen in unserem Verein nach den neuesten Erkenntnissen von geschulten und engagierten Trainern ausgebildet.

 

 

Wenn Sie Lust verspüren, all dies einmal kennen zu lernen, kommen Sie doch unverbindlich einmal vorbei oder wenden Sie sich gerne vorab an folgende E-Mailadresse: 

 vorstand@hundeverein-gerlingen.com

 

 

Ihr Hundeverein Gerlingen

 


Vorstandschaft

1. Vorsitzender

kommissarisch

Gerd Blessing

Tel: 0172 7253883

E-Mail: vorstand@hundeverein-gerlingen.com

 

2. Vorsitzender

Gerd Blessing

 

Kassiererin                                                     

Susanne Ganzhorn-Boesel 

 

Schriftführerin                 

Yvonne Cattoir

 

Pressewartin

Laura Tauchmann

 

Jugendleiterin

Gina Höss

 

Wirtschaftswartin

Doris Simon

 

Platzwart

Jochen Müller

 

Übungsleiterin

Elke Blessing

 

Beisitzer                                                        

Tim Tauchmann                                    

 

Beisitzer

Mike Hirsch

MitgliedsANTrag

Wir freuen uns sehr, hundesportbegeisterte Menschen in unserem Verein zu begrüßen.

 

Download
Mitgliedsantrag VdH Gerlingen
Mitgliedsantrag Hundeverein Gerlingen.pd
Adobe Acrobat Dokument 113.1 KB

Anmeldung zum welpenkurs

Download
Anmeldung zum Welpenkurs.pdf
Adobe Acrobat Dokument 93.0 KB

Mitgliedsbeiträge

**** Neueinsteigern sowie Welpenbesitzern stehen zwei kostenlose Probetrainings zu ****

 

Welpenkurs

Für den Welpenkurs ist eine Gebühr von insgesamt 90,00€ zu bezahlen. Beim Welpenkurs sind Welpen von 14 Wochen bis 6 Monate willkommen. 

 

Probemitgliedschaft

Das erste halbe Trainingsjahr wird dann mit 20,00 € Ausbildungspauschale pro Monat berechnet. 

 

Diese insgesamt 120,00 € werden als Vorauszahlung nach den Probetrainings eingezogen. 

Die Probemitgliedschaft endet spätestens nach 6 Monaten und geht automatisch in eine reguläre Mitgliedschaft über.

Mit einer Kündigungszeit von 4 Wochen kann diese auch vor Ablauf der 6 Monate beendet werden.

 

Mitglieder

Bei Neuaufnahme von Mitgliedern erfolgt eine einmalige Aufnahmegebühr 10,00 €.

 

Der jährliche aktive Mitgliedsbeitrag beträgt 65,00 €.

Als aktive Mitglieder zählen alle diejenigen, die mit ihrem/n Hund(en) am Training auf unserem Platz teilnehmen. 

 

Der Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder beträgt jährlich 25,00 €.

Als passive Mitglieder zählen alle diejenigen, die nicht am Training auf unserem Platz teilnehmen.

 

Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr zahlen jährlich 20,00 €.

 

Die jährlichen Beiträge werden im Frühjahr des jeweiligen Jahres automatisch eingezogen, so dass Sie

sich nicht weiter darum kümmern müssen.

 

 

Platzordnung

Mit Betreten des Geländes des Hundevereins Gerlingen e.V. erklären sich alle Mitglieder, Kursteilnehmer oder deren Gäste mit der  Platzordnung einverstanden.  Als anerkannt gelten ebenso die Hundeverordnung des Landes Baden-Württemberg und die Einhaltung des Tierschutzgesetzes.

 

Den Anweisungen von Übungsleitern und Ausbildern ist Folge zu leisten.  Diese entscheiden über den Ausbildungsstand und die für den Hund geeignete Ausbildung.

 

Für Unbefugte ist das Betreten des Übungsgeländes verboten! Bei Jugendlichen unter  14 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten am Übungsgelände erforderlich.

 

Jeder Hundeführer ist allein verantwortlich für seinen Hund und es ist die entsprechende Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Übungsbetrieb ist das Vorliegen einer Hundehaftpflicht-Versicherung.  Zutritt zum Gelände haben nur Hunde mit gültigem Impfschutz gegen Tollwut. Dieser muss vor Besuch der ersten Übungsstunde durch den Besitzer nachgewiesen werden. Zudem hat die Vereinsleitung sowie die Übungsleiter und Ausbilder jederzeit das Recht, auch nach dieser Zeit den Impfschutz zu überprüfen.

 

Die Hunde sind auf dem Vereinsgelände grundsätzlich an der Leine zu führen. Bei entsprechendem Ausbildungsstand des Hundes und nach Ankündigung des Ausbilders kann der Hund auf dem Übungsgelände auf eigene Gefahr und Verantwortung  des Hundeführers frei geführt werden.

 

Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Hunde fair zu behandeln. 

Läufige Hündinnen und Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht auf den Übungsplatz gebracht werden. Bei Missachtung können Regressansprüche durch die Vorstandschaft geltend gemacht werden.

 

Angetrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Personen ist der Aufenthalt auf dem Übungsgelände untersagt. Ebenso sind das Rauchen sowie das Mitführen von Gläsern oder Glasflaschen während des  Übungsbetriebes nicht gestattet. 

 

Jeder Hundeführer ist verpflichtet, vor der Übungsstunde seinem Hund genügend Auslauf zu geben, um so eine unnötige Verschmutzung des Übungsplatzes vorzubeugen. Trotzdem entstandene Verunreinigungen müssen vom Hundeführer selbst entfernt werden. Dasselbe gilt auch für  die angrenzenden Grundstücke.  

 

Eine private Nutzung der Übungsplätze ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Vorstand, den Übungsleitern oder den Ausbildern vor Ort gestattet.

 

Zum Übungsbetrieb gehört auch das Auf- und Abbauen von Geräten sowie der pflegliche Umgang mit diesen. Für selbstverschuldete oder mutwillige Beschädigungen aller Art ist Ersatz zu leisten.  Die Geräte dürfen außerdem nur unter Aufsicht des Übungsleiters oder einer sonst hierzu berechtigten Person benutzt werden. Außerhalb des Übungsbetriebs dürfen diese nur nach Absprache mit einem Übungsleiter benutzt werden. 

 

Eventuell festgestellte Schäden an den Einrichtungen des Vereins oder an den Sportgeräten müssen umgehend an den Vorstand bzw.  den Übungsleitern oder den Ausbildern gemeldet werden.

 

Bei groben Verstößen gegen diese Platzordnung sowie gegen Anordnungen des Vorstandes und der Übungsleiter oder ungehörigem Benehmen gegenüber dem Verein, den Mitgliedern oder deren Gästen behält sich der Übungsleiter oder ein Vorstandsmitglied entsprechende Gegenmaßnahmen vor und ist berechtigt, den Betreffenden vom Platz zu verweisen. Bei wiederholten Verstößen kann es, nach Genehmigung durch den Vereinsausschuss, zum Ausschluss aus dem Verein führen.

 

 

Satzung

Download
Satzung Verein der Hundefreunde Gerlingen e.V.
Satzung ab 2022.pdf
Adobe Acrobat Dokument 140.5 KB

Arbeitsstundenverordnung

Download
Arbeitsstundenverordnung
Arbeitsstundenordnung VdH Gerlingen 2022
Adobe Acrobat Dokument 52.6 KB

Vereinsheim

Vereinsgaststätte der Hundefreunde

 

Betreiber Diana und Mario Milosewic

Öffnungszeiten:

Mittwoch bis Samstag:                ab 17:00 Uhr     

Sonntag und an Feiertagen:    ab 11:00 Uhr

Montag und Dienstag:                 Ruhetag 

 

Tel:                                       0172 7479915

und                                      0163 8969630